Fördermittel

Bauherren, die Ihr Eigentum modernisieren oder sanieren mit dem Ziel Energie zu sparen oder Barrieren zu reduzieren, können von verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren. Die wichtigsten Punkte haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung!

Um die Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Gebäuden zu steigern gab das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im August 2016 den Startschuss für die Förderung der Heizungsoptimierung. Dies erfolgt durch den Einbau von modernen, hocheffizienten Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt.

 

Das Förderprogramm hat zum Ziel die Heizungseigentümer durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen. Es leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und das Klima schonenden Wärmeversorgung des Gebäudebestandes in Deutschland.

 

Details (Flyer, Beispielrechnungen, Liste der förderfähigen Pumpen u.a.) finden Sie im Internet unter www.bafa.de. Das Wichtigste haben wir hier in Kürze für Sie zusammengestellt.

  • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen.
  • Warmwasser-Zirkulationspumpen, einschl. der Kosten für den fachgerechten Einbau und direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten.
  • Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen.

 

In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:

 

  • voreinstellbaren Thermostatventilen
  • Einzelraumtemperaturreglern
  • Strangventilen
  • Technik zur Volumenstromregelung
  • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
  • Pufferspeichern
  • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve

 

Eine Liste der förderfähigen Pumpen sowie der nicht-förderfähigen Pumpen finden Sie unter www.bafa.de.

Antragsberechtigt sind:

 

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (sofern die Bedingungen der ‚De-minimis‘-Beihilfe erfüllt sind)
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)

 

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen.

Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro pro Standort.
Die Beantragung erfolgt einfach durch Sie unter www.bafa.de. Dort finden Sie eine Beschreibung des Antragsverfahrens. Die Beantragung muss vor Durchführung der Massnahme erfolgen.