Fördermittel

Bauherren, die Ihr Eigentum modernisieren oder sanieren mit dem Ziel Energie zu sparen oder Barrieren zu reduzieren, können von verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren. Die wichtigsten Punkte haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung!

Mit dem Zuschuss-Programm 455 Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Sie als Privatperson unabhängig von Ihrem Alter, wenn Sie Modernisierungsmaßnahmen durchführen, mit denen Barrieren reduziert oder in Einbruchschutzmaßnahmen investiert wird. Die wichtigsten Punkte zur Badrenovierung haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst. Sämtliche Detailinformationen stehen für Sie auf der Homepage der Kfw unter www.kfw.de zur Verfügung.

Seit August 2018 sind die Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung wieder offen.

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Sicherheit, Orientierung, Kommunikation
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
  • Badumbau
    – Änderung der Raumaufteilung des Bades
    – Schaffung bodengleicher Duschplätze einschl. Dusch(-klapp)sitze
    – Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken, Badewannen)

Die KfW fördert Sie als Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie

 

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familienhauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind.
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familienhauses oder einer sanierten Wohnung sind.
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privatpersonen sind.
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen) einer Wohnung sind.
Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung werden mit 10 % Ihrer förderfähigen Kosten, max. bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.

Die Fördermittel können von Ihnen im Internet über das Zuschussportal der KfW unter www.kfw.de beantragt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich!

 

Dazu benötigen wir von Ihnen eine unterschriebene Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal. Das Formular werden wir Ihnen zu gegebener Zeit zukommen lassen. Mit dieser Vollmacht können wir für Sie den Antrag im Internet stellen. Zeitnah wird die Entscheidung der KfW getroffen. Die Zusage muss vor dem Beginn der Baumaßnahme vor Ort erfolgen!

 

Da die KfW Zuschüsse aus Bundesmittel vergibt, ist sie verpflichtet den Zuschussempfänger eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt sie das POSTIDENT-Verfahren der Post. Parallel dazu können wir jedoch bereits mit den Arbeiten beginnen.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden wir die Auszahlung der Fördermittel für Sie im Internet beantragen.